Reisen mit Pferd zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark wird einfacher
Zum Jahreswechsel treten Erleichterungen für das Reisen mit Pferden zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark in Kraft. Das teilt das Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein in einer Presseerklärung vom 27.12.2010 mit.
Die seit 2008 bestehenden Reiseerleichterungen für eingetragene Pferde im so genannten “Kleinen Grenzverkehr” gelten ab Anfang 2011 für ganz Schleswig-Holstein bzw. Dänemark.
Pferdehalter in Schleswig Holstein können nun einfacher mit Ihrem Pferd nach Dänemark reisen.
Damit können die Pferdebesitzer von erheblichen Erleichterungen bei einer ganzen Reihe von Veranstaltungen wie Reitturnieren etc. rund ums Pferd Gebrauch machen.
“Mit einer amtstierärztlichen Bescheinigung, die für ein Jahr gilt, können sich Pferdebesitzer mit ihren registrierten Tieren künftig für bis zu fünf Tagen vor und nach Ende einer Pferdeveranstaltung im jeweiligen Nachbarland aufhalten. Voraussetzung ist, dass die Tiere von einer Meldung für die jeweilige Veranstaltung und ihrem Pferdepass begleitet sind. Außerdem müssen sie mindestens 15 Tage unmittelbar vor der Reise zur Veranstaltung dauerhaft in Dänemark oder Schleswig-Holstein gehalten worden sein.
Grundlage der neuen “Reisefreiheit” ist das im September 2010 geschlossene “Abkommen zwischen den Veterinärbehörden Dänemarks und Deutschlands über die vereinfachte Verbringung von registrierten Turnier- und Rennpferden über die Grenze zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein”. Da jedoch das Abkommen aus dem Jahr 2008 neben dem neuen bis auf weiteres bestehen bleibt, sollte bei Fragen der Rat der jeweiligen Amtstierärzte eingeholt werden.”
Grundlage der neuen “Reisefreiheit” ist das im September 2010 geschlossene “Abkommen zwischen den Veterinärbehörden Dänemarks und Deutschlands über die vereinfachte Verbringung von registrierten Turnier- und Rennpferden über die Grenze zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein”.
Weitere Infos über das Pferdereiseabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark gibt es beim Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein www.schleswig-holstein.de/MLUR
Quelle:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Mercatorstr. 3, 24106 Kiel
Seit dem 17.10.2021: Traces-Zertifikat bei Verbringen von Pferden nach Dänemark notwendig
Das Ausreiten nach Dänemark im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs ist zur Zeit nicht erlaubt, da Ausnahmeregelungen für einzelne Regionen nach der neuen EU-Gesetzgebung (Animal Health Law) nicht mehr vorgesehen sind. Die Erleichterungen für Reiter, die aus den grenznahen Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg lediglich mit dem Equidenpass und einer selbst ausgestellten Erklärung nach Dänemark ausreiten konnten, sind seit dem 17.10.2021 gestrichen.
Weitere Infos zum Thema Dänemark:
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Das Abkommen zwischen DK und SH- ist zum 17.10.21 erloschen und nicht mehr gültig.
https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Mitteilungen/Traces-Zertifikat-bei-Verbringen-von-Pferden-nach-D%C3%A4nemark-notwendig.php?object=tx,3333.5.1&ModID=7&FID=3333.12534.1&NavID=3333.12&La=1&kat=3333.3
Vielen Dank für die Info!