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Neues Pferd – was ist zu tun? Kaufvertrag und Equidenpass

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen – und die Freude auf das neue Pferd, die sich bereits über Wochen oder Monate angestaut hatte, ist riesig!
Nun kann man es kaum erwarten mit dem Pferd so richtig los zu legen. Doch ist mit dem Kaufvertrag noch nicht alles getan – viele Papiere, Dokumente und Urkunden müssen noch ausgefüllt werden!

Ein Pferdewechsel ist wie alles in Deutschland: mit viel Bürokratie verbunden. Daher ist es wichtig, sich einmal darüber zu informieren, was man genau zu beachten hat und welche Papiere geändert werden müssen.

Um Ihnen einen Hilfe zu geben, hier eine Checkliste:

Der Pferdepass (Equidenpass)

Seit dem 1. Juli 2009 sind alle Pferdehalter in der gesamten EU dazu verpflichtet für ihren Einhufer (Pferd, Pony, Esel) einen sogenannten Pferdepass zu beantragen. Er ist wie für uns ein Personalausweis und gibt Wiedererkennungsmerkmale des Pferdes wie beispielsweise die Farbe, das Geschlecht, das Abzeichen und gegebenenfalls vorhandene Narben oder Brandzeichen an. Zusätzlich wird das Pferd in einem Diagramm gezeigt, wodurch es von allen Seiten erkennbar ist. An den Pferdepass angehängt ist eine Arzneimittelkartei, die beispielsweise Auskunft über den jeweiligen Impfschutz gibt. Nach dem Kauf des Pferdes sollten Sie mit diesem zum Tierarzt gehen, der Ihnen diesen Teil ausfüllt. Grundsätzlich ist der Pferdepass auf allen Transporten mitzuführen, egal wohin es gerade gehen soll.

1. Ihr neues Pferd besitzt einen gültigen Pferdepass

In diesem Fall ist ihr Vorgehen sehr einfach, da Sie sich lediglich als neuer Besitzer eintragen lassen müssen. Hierfür wenden Sie sich an die FN.

2. Ihr neues Pferd besitzt beim Kauf weder einen Pferdepass noch deutsche Papiere:

Hier wird der Aufwand schon etwas größer, ist aber in jedem Fall auf sich zu nehmen, da sonst Sanktionen und Strafen auf Sie zukommen können. Zunächst müssen Sie sich an einen Pferdezuchtverband, die Landeskomission oder an die zuständige Veterinär Behörde wenden, die ihr Pferd dann in die Daten aufnimmt. Zudem können Sie sich an die Reiterlicher Vereinigung (FN) wenden, von der Sie auch das Formular für einen Antrag auf einen Pferdepass erhalten.

3. Ihr neues Pferd hat zwar deutsche Papiere (Abstammungsnachweis, Geburtsbescheinigung), aber keinen Pferdepass:

In diesem Fall müssen Sie sich an den Pferdezuchtverband wenden, bei dem die Papiere ausgestellt worden sind. In diesem Fall ist dieser dazu verpflichtet Ihnen einen Pferdepass auszustellen.

4. Ihr neues Pferd hat einen ausländischen Pferdepass und Sie sind nicht als Besitzer eingetragen:

Trifft dies zu, muss das Pferd von einem deutschen Tierarzt identifiziert werden, sodass er damit die Angaben im Pass bestätigen kann. Zudem müssen Sie den Pass bei der FN einreichen, damit die Daten überprüft und Sie als neuer Halter eingetragen werden können.

Generell können Sie sich immer an die FN wenden, die auch die Formulare für einen Antrag für einen Pferdepass für Sie hat. Um den Pferdepass zu beantragen, müssen Sie in jedem Fall eine sogenannte Halter-/Betreibsnummer angeben, die Sie von der Tierseuchenkasse in ihrem Bundesland erhalten.

Grundsätzlich gilt seit dem 1. Juli 2009 der Beschluss, dass alle Pferde, die nach diesem Datum identifiziert werden (einen Pferdepass erhalten) zudem einen Microchip / Transponder eingesetzt bekommen. Dieser kann bei der FN beantragt werden und wird Ihnen daraufhin zugeschickt. Ein Tierarzt kann diesen Chip dann einsetzen. Ein Transponder kostet hierbei 10 Euro, der Pferdepass selbst 32,50 Euro. Da alle Daten zur Identifizierung des Pferdes bei der FN gespeichert werden, kann bei einem eventuellen Verlust des Passes oder bei einem Besitzerwechsel darauf zurückgegriffen werden.

Die Versicherung

Bei der Abschließung einer Versicherung ist es besonders wichtig, sich im Vorfeld genaustens über Preise und Leistungen verschiedener Versicherungsanbieter zu informieren, da diese trotz gleicher Leistungen stark voneinander variieren können. Generell ist die Versicherung abhängig vom Nutzen Ihres Pferdes, d.h. davon, was Sie mit Ihrem Pferd machen möchten. Es liegt daher auf der Hand, dass ein Hochleistungspferd einen höheren Versicherungsschutz benötigt, als ein einfaches Freizeitpony. Ein Muss für jedes Pferd jedoch ist die Pferde-Haftpflichtversicherung, die Sie am besten direkt nach dem Kauf abschließen sollten. Generell gilt die Regel, dass jeder Pferdebesitzer für sein Tier haftet. Das heißt, dass Sie im schlimmsten Fall bis zu 30 Jahre und in unbegrenzter Höhe für ihr Pferd haften müssen und zwar auch dann, wenn Sie mit der eigentlichen Ursache des Schadens nichts zu tun haben. Wird durch Ihr Tier also ein Mensch getötet oder körperlich verletzt oder wenn Ihr Pferd einem Gegenstand wie einem Auto einen Schaden zufügt, werden Sie dafür zur Rechenschaft gezogen.
Daher ist eine Pferde-Haftpflichtversicherung unerlässlich. Zudem können Sie in Ihrer jeweiligen Krankenkasse gewisse Ausschlüsse bestimmen. Diese umfassen beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte oder auch selbst erlittene Schäden.

Bei manchen Pferden ist es darüberhinaus durchaus sinnvoll über eine Lebensversicherung nachzudenken. Dies gilt insbesondere für Höchstleistungspferde, die einen solch immensen Wert haben, dass bei einem Verlust des Pferdes dieser nicht mehr zu tragen ist. Desweiteren sollte bei Sportpferden über eine Lebensversicherung mit zusätzlicher Sportunfähigkeits-Versicherung nachgedacht werden. Diese tritt dann auch bei Krankheit und Unfall ein und kann daher sehr schnell sehr wichtig werden. In extremen Fällen und bei sehr teuren Pferden kann zudem eine Operations- und auch Transportkranken-Versicherung abgeschlossen werden, allerdings ist es auch hier besonders wichtig, dass man sich vorher über die Preis- und Leistungsspannen der Kassen informiert.

Für Pferde, die von mehreren Personen gearbeitet werden, wie beispielsweise Pferde, die von mehreren Reitbeteiligungen geritten werden, lohnt sich eine Unfallversicherung, die für alle Reiter eines bestimmten Pferdes gilt.

Bei eingetragenen Turnierpferden müssen Sie den Besitzerwechsel melden

Turnierpferde-Eintragung

Wenn Sie an Turnieren oder sonstigen Leistungsprüfungen teilnehmen möchten und Ihr neues Pferd bislang nicht in die Liste der Turnierpferde bei der FN eingetragen ist, müssen Sie sich mit folgenden Unterlagen an die FN in Warendorf wenden:

  • Pferdepass (Original)
  • Eigentumsurkunde (Kopie)
  • Kaufvertrag (Kopie)

Ist Ihr neues Pferd bereits eingetragen, sind Sie dazu verpflichtet, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung den Besitzerwechsel mitzuteilen. Hierzu schicken Sie die oben aufgezählten Papiere und Dokumente an die FN in Warendorf.

Rückzug des Kaufvertrages

Natürlich ist dies niemanden zu wünschen – dennoch muss man einige Vorkehrungen treffen, damit man einen Rückzug des Kaufvertrages im nötigen Falle auch wirklich durchsetzen kann. Gründe für einen Rückzug können beim Kauf vom vorherigen Besitzer verschwiegene Krankheiten o.ä. sein, die sich erst nach dem Kauf herausgestellt und für den neuen Besitzer nicht tragbar sind. Daher ist es wichtig, dass sie bereits beim Kauf des Pferdes einen Zeugen mitnehmen, der dann im Falle eines Gerichtsprozesses Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann. Zudem sollten Sie genauste Aufzeichnungen führen (Datum, ect.) über Krankheiten oder Auffälligkeiten, die kurz nach dem Kauf auftreten. Auch Videoaufzeichnungen können Ihnen sehr weiterhelfen und einen möglichen Schwindel auch vor Gericht aufdecken.

Haben Sie all diese Dinge beachtet, kann es sorgenfrei und voller Freude in die gemeinsame Zeit mit ihrem neuen Pferd gehen! Viel Spaß!

Mit dem neuen Pferd kann es dann so richtig los gehen – viel Spaß damit!

Surftipps:

  • Pferdekrankheiten
  • Heilpflanzen für Pferde

 

—–Alle Angaben ohne Gewähr!—–

Kategorie: Allgemein, Pferdehaltung und Pferdefütterung, Pferdekrankheiten - Erste Hilfe - Gesundheit

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Bernhard Gruber meint

    5. März 2012 um 09:40

    Hallo Guten Tag
    Eine Frage Bitte Wo bekomme ich das Formular das ich den Pferdepass beantragen kann?????
    mfg Gruber Bernhard

    Antworten
    • Elke meint

      5. März 2012 um 15:12

      Hallo Herr Gruber,

      auf der Internetseite der FN unter FN-Serivce findet man Anträge und aktuelle Auskünfte den Pferdepass betreffend:
      http://www.pferd-aktuell.de/fn-service/fn-service

      Ihr Team von http://www.Reitenweltweit.de

      Antworten
  2. Melanie meint

    29. Januar 2014 um 13:46

    Hallo ich hab eine frege
    Ich habe ein pferd mit niederländischen pass.ich beende jetzt meine Ausbildung und wollte dann den pass ändern lassen und mich als besitzer eintragen lassen weiß zufällig jemand wie viel mich das kosten würde
    Lieben Gruß melanie

    Antworten
    • Melanie meint

      29. Januar 2014 um 18:17

      Hallo ich hab eine frege
      Ich habe ein pferd mit niederländischen pass.ich beende jetzt meine Ausbildung und wollte dann den pass ändern lassen und mich als besitzer eintragen lassen weiß zufällig jemand wie viel mich das kosten würde
      Lieben Gruß melanie

      Antworten
      • Christin K meint

        28. August 2015 um 20:14

        Hey
        Ca. 26 euro.

        Lg christin

        Antworten
  3. Christin K meint

    28. August 2015 um 20:13

    Hey,
    Mal eine Frage, was muss ich tun wenn mein Pferd 2 Pässe besitzt? ( einen roten und einen grünen)

    Lg Christin

    Antworten
  4. Vanessa Herold meint

    26. Oktober 2015 um 08:12

    Hallo!

    Wie ist es denn, wenn man nur den Pferdepass hat, aber keine Eigentumsurkunde oder Kaufvertrag? Was zeigt hier an, dass das Pferd mir gehört?
    Vielen Dank vorab!

    Lg Vanessa Herold

    Antworten
  5. Petra Neubert meint

    3. Mai 2020 um 21:47

    Hilfe!!!! Dringend verzweifelt
    Fohlen auf Ratenkauf.
    14 Tage bei mir gr Blutbild gemacht ist krank heute würmer ausgeschieden.

    Eigentümer und noch Besitzer meldet sich nicht

    Letzte Rate wäre im Juli!

    Sie ist Eigentümer und Besitzer

    Das Fohlen braucht dringend Hilfe
    Ich kann es nicht in die Tierklinik bringen

    Habe Blutbild bezahlt und Wurmkur…

    Nieren leberwerte schlecht
    Hat auch Kotausfkuss

    Antworten
  6. Unbekannt meint

    12. Juli 2020 um 06:21

    Soweit ich dass weiß ist der Pferdepass keine Eigentumsurkunde oder ähnliches und dient nur dem Pferd…wo das Pferd ist ist der Pass und nicht da wo der Besitzer ist ist der Pass.
    Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

    Antworten

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